- Verbraucherinsolvenz -
.rechtssicher.strukturiert.ohne Umwege.
Die Verbraucherinsolvenz ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Entschuldung.
Entscheidend sind eine vollständige Vorbereitung, korrekte Angaben und ein klarer Ablauf.
Wann kommt eine Verbraucherinsolvenz in Betracht: •dauerhafte Zahlungsunfähigkeit •gescheiterte Vergleichsversuche •Pfändungen / Vollstreckungen •Überschuldung ohne realistischeRückzahlungsoption
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Strukturierte Ersteinschätzung
Auf Grundlage Ihrer Angaben wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz vorliegen und welches Vorgehen sachgerecht ist.
Sollten Sie bereits einen Beratungshilfeschein vorliegen haben, legen Sie diesen in dieser Phase vor.
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Datenerfassung und außergerichtlicher Einigungsversuch
Erforderliche Unterlagen werden vollständig zusammengestellt und geprüft.
Anschließend werden die Gläubiger systematisch kontaktiert und ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen.
Manchmal endet das Verfahren schon in diesem Stadium
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Antragstellung
Der Insolvenzantrag wird rechtssicher vorbereitet und eingereicht.
Was wir leisten – und was nicht
Wir begleiten Verbraucherinsolvenzverfahren strukturiert und rechtssicher.
Wir übernehmen keine laufende Schuldnerberatung, keine dauerhafte Gläubigerkommunikation außerhalb des Verfahrens und keine Vertretung in rein außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ohne Insolvenzbezug.
Ziel ist ein formal korrektes, tragfähiges Verfahren – keine kurzfristige Symptombekämpfung.
Kosten & Transparenz
Die anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist kostenpflichtig.
Besteht ein Anspruch auf Beratungshilfe, kann diese bei Vorliegen eines gültigen Beratungshilfescheins nach den gesetzlichen Vorgaben in Anspruch genommen werden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach den hierfür vorgesehenen gesetzlichen Gebühren.
Liegt kein Beratungshilfeschein vor oder wird eine zügige, umfassende und strukturierte Begleitung außerhalb der Beratungshilfe gewünscht, wird die Vergütung auf Grundlage einer gesonderten Vergütungsvereinbarung als Pauschale vereinbart.
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Umfang der erforderlichen Tätigkeiten (insbesondere Anzahl der Gläubiger, erforderliche Vorarbeiten und Antragstellung) und wird vor Beginn der Tätigkeit transparent vereinbart.
Hinweis zu kostenfreien Beratungsangeboten
Für Verbraucher bestehen neben anwaltlicher Begleitung auch kostenfreie Angebote anerkannter Schuldnerberatungsstellen, etwa bei der Caritas, der Diakonie oder kommunalen Stellen.
Diese Angebote können insbesondere dann sinnvoll sein, wenn zunächst eine allgemeine Orientierung oder eine außergerichtliche Schuldenbereinigung im Vordergrund steht.
Ferner helfen diese Angebote Ihnen dabei, einen Insolvenzantrag zu stellen; auch dieser Service ist dort kostenfrei und wird professionell durchgeführt.
Die Unterstützung durch unsere Kanzlei ist dann für Sie anzuraten, wenn Sie dringend und schnellstmöglich einen Insolvenzantrag stellen wollen.
Anfrage zur Verbraucherinsolvenz
Wenn Sie eine Verbraucherinsolvenz prüfen lassen möchten, können Sie eine Anfrage über das nebenstehende Formular stellen.
Bitte halten Sie – soweit vorhanden – Angaben zu Ihren Verbindlichkeiten, Ihrem Einkommen und laufenden Vollstreckungsmaßnahmen bereit.
